Die Lutherische Kirche in Deutschland (Geschichte)
Die Reformation in Deutschland, Schlesien und Görlitz
Eine Wanderung durch die Kirchengeschichte
„Reformkatholiken“ im 16. Jahrhundert
Im 16. Jahrhundert ging die äußere Einheit der mittelalterlichen katholischen Kirche in Deutschland und darüber hinaus verloren, wie sie seit der ersten christlichen Mission durch vor allem auch irische und schottische Missionare in Deutschland existierte.
Was war das Selbstverständnis der Reformatoren, die später „Lutheraner“ genannt wurden?
Sie verstanden sich als eine innerkatholische Reformbewegung, die die abendländische römisch-katholische Kirche wieder zu ihren Wurzeln und Quellen, nämlich der Heiligen Schrift und ihrem Herrn Jesus Christus zurückrufen wollte. Seit dem 13. und 14. Jahrhundert war der christliche Glaube immer stärker durch Aberglaube, halbheidnische Kulte, durch eine Verweltlichung der Kirche und ihrer Leiter, eine Verrechtlichung des theologischen Denkens überlagert und verdunkelt worden. Anstelle der unverdienten Gnade und Barmherzigkeit Gottes wurde Sündenvergebung und Erlösung zunehmend zur Handelsware, die man durch gute Werke, Opfer und handfeste Geldzahlungen (Ablässe) „erwerben“ konnte. Die Zeit war reif für eine grundlegende Reformation, eine Erneuerung der Kirche auf den alten Fundamenten des katholischen und apostolischen Glaubens.
Das Bekenntnis von Augsburg
1530 legten die theologischen Lehrer dieser innerkatholischen Reformbewegung Kaiser Karl V. auf dem Reichstag von Augsburg ihr danach so genannten „Augsburgisches Bekenntnis“ vor.
Dieses Grundbekenntnis war nicht die Gründungsurkunde einer neuen Kirche, sondern die Darstellung biblisch-katholischer Lehre und allgemeinen christlichen Glaubens. Im Abschluss des ersten Teils der insgesamt 28 Artikel heißt es ausdrücklich: „Weil nun diese Lehre in der Heiligen Schrift klar begründet ist und außerdem der allgemeinen katholischen, ja auch der römischen Kirche, soweit das aus den Schriften der Kirchenväter festzustellen ist, nicht widerspricht, meinen wir, dass unsere Gegner in den oben aufgeführten Artikeln mit uns nicht uneinig sein können.“
Bedauerlicherweise waren Papst und Kaiser nicht bereit, diese Glaubensartikel als Ausdruck des alten katholischen und christlichen Glaubens anzuerkennen und die erbetene Reform „an Haupt und Gliedern“ einzuleiten und durchzuführen. Statt dessen wurden die Anhänger der sich auf Luther berufenden innerkatholischen Reformbewegung exkommuniziert und damit gezwungen, ohne den Papst und seine Bischöfe eigene kirchliche Strukturen zu schaffen. So gab es im 16. Jahrhundert reformkatholische Altäre (also Kirchengemeinden) in Deutschland, die bald „lutherisch“ oder „evangelisch“ genannt wurden und päpstliche Altäre, denen die Reformkatholiken absprechen mussten, noch wahrhaft katholisch zu sein.
Reformation in Schlesien
In Breslau wurde die Reformation 1523 eingeführt und verbreitete sich dann rasch in ganz Schlesien. In Görlitz fand im April 1525 der sog. Görlitzer Konvent statt, auf dem die Erzpriester von Görlitz, Reichenbach und Seidenberg sich vom römischen Papst lossagten und damit signalhaft die Reformation in der niederschlesischen Oberlausitz beförderten.
In den kleinen deutschen Staaten, Fürsten- und Königtümern entstanden eigenständige kirchliche Strukturen und der eigentlich nur vorübergehend gedachten Oberaufsicht des jeweiligen Landesherrn. Hieraus entwickelten sich dann jedoch schon bald die sogenannten Landeskirchen. In Deutschland waren diese Landeskirchen zumeist lutherisch. Aber es gab durchaus eine Beeinflussung durch die oberdeutsche und schweizerische Reformation unter Zwingli und Calvin, sodass auch sog. reformierte (calvinistische) Gemeinden entstanden. Später erfolgte auch weiterer Zuzug von Calvinisten, unter anderem auch Flüchtlingen und Vertriebenen aus dem europäischen Ausland.
Lutheraner und Reformierte (Calvinisten, Zwinglianer)
Das Augsburgische Bekenntnis von 1530, Luthers Katechismen und weitere Bekenntnisschriften, die im sogenannten Konkordienbuch 1580 gesammelt herausgegeben wurden, waren die Lehr- und Glaubensgrundlage der lutherischen Landeskirchen.
Sie unterscheiden sich von einigen zentralen calvinistischen Glaubensauffassungen in ganz erheblicher Weise. Das gilt für das Sakramentsverständnis, vor allem das Heilige Abendmahl, aber für die Christologie (Lehre von Christus), die Ekklesiologie (Lehre von der Kirche) und die Lehre vom Hirtenamt der Kirche.
Darum war es spätestens seit 1529 nach dem gescheiterten Einigungsversuch zwischen Luther und Zwingli beim sog. „Marburger Gespräch“ unausweichlich klar, dass es um der Eindeutigkeit der Wahrheit des Evangeliums willen keine Glaubens- und Bekenntnisgemeinschaft und darum auch keine Kirchengemeinschaft zwischen Lutheranern und zwinglianisch-calvinistischen Reformierten geben könne. „Ihr habt einen anderen Geist als wir“ – so trennte sich Luther in Marburg von Zwingli.
In den deutschen Staatsgebieten bestanden also lutherische und in einigen Regionen auch reformierte Landeskirchen nebeneinander auf demselben Territorium. Beide Kirchen hatten ihr eigenes Bekenntnis, ihre eigenen Gottesdienstformen und Strukturen. Gemeinsam war ihnen in vielen Fällen das nominelle Kirchenoberhaupt in Form des Landesherrn. So konnte es sein, dass ein lutherischer Fürst auch oberster Kirchenherr („Bischof“) einer reformierten Landeskirche war und umgekehrt.
Staatskirchentum und Union
Im 19. Jahrhundert war es vor allem der preußische König Friedrich Wilhelm III., der –zum Teil aus persönlicher Frömmigkeit, zum Teil aus staatspolitischem Machtkalkül und vor allem ohne jedes Verständnis für die tiefgreifenden Bekenntnisunterschiede zwischen Lutheranern und Reformierten die beiden Landeskirchen auf seinem Staatsgebiet zu einer protestantischen Einheitskirche vereinigen wollte. Da durch die Aufklärung (französische Revolution) und den bibelkritischen Rationalismus seiner Zeit auch viele Theologen und Christen in den Gemeinden kaum noch wussten, worin die Besonderheiten, Unterschiede und eben auch Unvereinbarkeiten zwischen lutherischem und calvinistischem Glauben bestanden, ließ sich diese Zwangsvereinigung zu einer sich seither „Evangelischen Kirche“ nennenden Unionskirche auch durchsetzen.
Lutherischer Widerstand gegen die Union in Schlesien
Allerdings gab es auf beiden Seiten zum Teil auch nennenswerten Widerstand. So auch in Schlesien, dessen größerer Teil seit 1742 zu Preußen gehörte und seit 1523 ein bodenständiges lutherisches Kirchentum besaß.
Zentrum des lutherischen Widerstandes gegen die neue Union, die das Ende der bekenntnisgebundenen lutherischen Landeskirche bedeutete, war Breslau in Schlesien unter dem Theologieprofessor J. G. Scheibel.
Er kämpfte, unterstützt von zahlreichen lutherischen Gemeinden und ihren Pfarrern, für den Erhalt der alten lutherischen Kirche in Schlesien und Preußen.
„Altlutheraner“ nannte man diese Widerstandsbewegung und ihre Anhänger darum bald.
Wie es den Reformatoren des 16. Jahrhunderts um den Erhalt bzw. die Wiederherstellung der alten, rechtgläubigen, katholischen Kirche ging, so ging des Altlutheranern um die Bewahrung der lutherischen Kirche als Fortsetzung der alten, rechtgläubigen, katholischen Kirche.
König Friedrich Wilhelm III. begegnete diesem Widerstand mit staatlicher, teilweise auch militärischer Gewalt. Eine Verfolgungszeit begann, in der die Altlutheraner für ihr Festhalten am alten lutherischen Glauben viel zu leiden und große persönliche Opfer zu bringen hatten. Eine Auswanderungswelle nach Amerika und Australien war eine Folge davon. Aus diesen alt-lutherischen Auswandererkirchen sind heute große lutherische Kirchen erwachsen (z.B. die Lutheran Church-Missouri Synod in den USA oder die Lutheran Church-Canada).
Erst unter dem Nachfolger des „Unionskönigs“, seinem Sohn Friedrich Wilhelm IV., endete 1845 die Verfolgung der Alt-Lutheraner. Friedrich Wilhelm IV. erkannte die altlutherische Bewegung als legitime Fortsetzung der lutherischen Kirche in Preußen und Schlesien an, die sich darum fortan „Evangelisch-Lutherische Kirche in Preußen“ nennen durfte.
Die altlutherische Gemeinde in Görlitz
1845 ist auch das Gründungsjahr der altlutherischen Heilig-Geist-Gemeinde in Görlitz.
Im Jahre 1845 nutzten in Görlitz 29 lutherische Christen den Toleranz-Erlass Friedrich Wilhelms IV und legten ein eigenes Kirchenbuch an. Das ist die Wieder-Geburtsstunde der lutherischen Kirche von Görlitz.
1848 überließ der Magistrat der Stadt der lutherischen Gemeinde die „Hospitalkirche zum Heiligen Geist“ am rechten Neißeufer bei der Altstadtbrücke als Gottesdienststätte.
1904 wurde die heutige Heilig-Geist-Kirche in der Südstadt erbaut und 1906 geweiht.
Sitz des altlutherischen Pfarramtes war zunächst Bunzlau (Bolesławiec), später Löwenberg (Lwówek Sląski), dann wieder Bunzlau. 1860 wurde die Parochie um die Gemeinden Volkersdorf (Wolimierz), Lorenzdorf (Lawszowa), Schosdorf (Ubocze), Warmbrunn und Hartliebsdorf auf acht Gemeinden erweitert.
1873 erfolgte die Zweiteilung des zu groß gewordenen Pfarrbezirks. Görlitz bildete nun mit Bunzlau, Lorenzdorf, Löwenberg und Hartliebsdorf eine Parochie, die 1903 Körperschaft des Öffentlichen Rechtes wurde.
1912 wurde der Pfarrsitz von Bunzlau nach Görlitz verlegt; der Pfarrbezirk umfasste damals außer Görlitz nun noch Bunzlau und Löwenberg.
Nach 1945 blieb auf deutschem Boden von der ehemals ausgedehnten Parochie mit zahlreichen Gemeindegliedern nur die Stadtgemeinde Görlitz erhalten.
Die Pfarrer Johannes Priegel (1921-1957) und Egfried Brachmann (1957-1993) sammelten und stärkten die kleine Gemeinde während der DDR-Zeit mit bewundernswertem Einsatz, Durchhaltevermögen und Liebe zu Christus, Seiner Kirche und den Menschen.
Lutherische Kirche in Görlitz heute
Mit der Auflösung Preußens nach dem Weltkrieg blieb von der schlesischen unierten Landeskirche nur ein kleiner Rest übrig, der als „Evangelische Kirche im Görlitzer Kirchengebiet“ bis 2004 existierte. Inzwischen wurde diese unierte Restkirche jedoch in die Berlin-Brandenburgischen Evangelischen Landeskirche im Zuge der Rationalisierungs- und Einsparungsmaßnahmen eingegliedert, sodass die ehemalige schlesische Landeskirche heute nicht mehr existiert.
Die Tradition der alten lutherischen Kirche in Schlesien wird heute aber noch von den altlutherischen Gemeinden aufrecht erhalten, deren letzte schlesische Stadtgemeinde auf deutschem Boden die Heilig-Geist-Gemeinde in Görlitz ist.
Die SELK – einzige unionsfreie lutherische Kirche Deutschlands in kirchlicher Verbindlichkeit
Warum kann man mit Fug und Recht sagen, dass nicht nur die ausdrücklich sich als unierte Landeskirchen bezeichnenden Landeskirchen, sondern auch die sich selbst noch „lutherisch“ nennenden Gliedkirchen der „Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)“ nicht mehr lutherisch sondern uniert sind?
Seit 1945 formierten sich die bis dahin noch eigenständigen lutherischen, unierten und reformierten Landeskirchen in Deutschland in einer Reihe von Schritten zur heutigen EKD. Immer wieder wird behauptet, die EKD sei keine Kirche, sondern lediglich ein Kirchenbund konfessionell eigenständiger Kirchen. Das ist falsch. Inzwischen räumt die EKD auch in offiziellen Dokumenten ein, dass sie sich als „Kirche“ versteht und begreift. So kann man in einem EKD-Text lesen:
<<Die EKD ist die erklärte und angemessen geordnete Gemeinschaft von konfessionsverschiedenen evangelischen Kirchen der Bundesrepublik Deutschland. Bestimmte Kompetenzen und Hoheiten, wie ihre Gliedkirchen sie besitzen, z. B. in Ausbildungs- und Lehrfragen, hat die EKD nicht. So ist sie kirchenrechtlich nicht eine Kirche, wie ihre Gliedkirchen es sind (vgl. I.2.2).
Zwischen diesen Gliedkirchen besteht in der Gemeinschaft der EKD Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft sowie die gegenseitige Anerkennung der Ämter. Darüber hinaus umfasst die Ordnung der EKD gemeinsame Regelungen und Koordinationsverfahren für eine Reihe weiterer Arbeitsbereiche der Gliedkirchen. Diese Form der Gemeinschaft wurde von den beteiligten Kirchen gemeinsam gefunden und erklärt; sie wird praktiziert. Daraus folgt auch, dass die EKD befähigt ist, eigene Initiativen gegenüber den Gliedkirchen zu entfalten, ohne deren Selbständigkeit anzutasten.
Maßnahmen, durch welche die EKD erst Kirche werden müsste, sind nicht nötig, da sie es im theologischen Sinne schon ist, denn Kirchengemeinschaft ist Kirche (vgl. II.1.). Gleichwohl sind Maßnahmen denkbar, durch die sich die Stellung der EKD zu ihren Gliedkirchen und die Stellung der Gliedkirchen zur EKD und damit die kirchlichen Ordnungen ändern. Diese Änderungen können intern das Verhältnis der EKD zu ihren Gliedkirchen beeinflussen, aber auch extern Bedeutung für das Verhältnis zu Kirchen, die noch nicht zu ihr gehören, und zur weltweiten Ökumene haben.>>
Alle Gliedkirchen der EKD erkennen also die in anderen Gliedkirchen der EKD geltenden Glaubensbekenntnisse als gleichberechtigt an. Ein lutherischer Pfarrer in einer EKD-Gliedkirche darf die Inhalte des calvinistischen Heidelberger Katechismus nicht als Irrlehre verwerfen und muss auch bewusste und erklärte Reformierte zum Hl. Abendmahl an seinem lutherischen Altar zulassen.
Die EKD-Gliedkirchen haben volle Kirchengemeinschaft untereinander und erweisen sich darin als eine große Unionskirche.
Die nicht-unierten lutherischen Kirchen, wie die altlutherische Kirche im ehemaligen Preußen, die Evangelisch-Lutherische Freikirche, die freien lutherischen Kirchen in Niedersachsen und Hessen, schlossen sich 1972 zur heutigen Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) zusammen. Nach der Wende kam die Evangelisch-Lutherische (altlutherische) Kirche in der DDR hinzu.
Die SELK ist daher heute in Deutschland die einzige lutherische Kirche in kirchlicher Verbindlichkeit.
Das heißt: Bekennende lutherische Christen, die darauf Wert legen, zu einer lutherischen Kirche zu gehören, die in ungebrochener Kontinuität sowohl zur alten katholischen Kirche des Abendlandes, also auch zur alten lutherischen Kirche der Reformationszeit bis 1830 steht, in der die Bekenntnisschriften der lutherischen Kirche uneingeschränkt in Geltung stehen, haben ihre geistliche Heimat in der heutigen Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche.
In Görlitz ist die altlutherische Heilig-Geist-Gemeinde der SELK die letzte Bastion des alten schlesischen Luthertums.